Egal ob die Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung gekündigt oder verkauft wird, der Versicherungsnehmer wird immer Geld verlieren. Die Lebensversicherung verkaufen könnte allerdings einen Steuervorteil bringen. Es können Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Versicherungen verkauft werden, betriebliche Versicherungen sind allerdings nicht verkaufbar.
Sehr viele Lebensversicherungen werden gekündigt
Man schätzt dass jährlich Deutschland über eine Million Verträge gekündigt werden. Die Gründe sind Schulden, Scheidung oder Arbeitslosigkeit, die Menschen dazu verleiten die Versicherung aufzulösen. Außer der Versicherungsgesellschaft gibt es bei einer Kündigung oder einem Verkauf nur Verlierer, denn man bekommt oft nicht mal das zurück was man einbezahlt hat. Die meisten Menschen sind sehr überrascht wenn Sie den Rückkaufswert erfahren, also das Geld was Sie ausbezahlt bekommen würden ist meistens sehr niedrig. Da werden die Provisionen der Vermittler zu Beginn bezahlt und ein Stornoabschlag kommt manchmal auch noch dazu, was dazu führt das der Versicherungsnehmer sehr wenig von dem zurückbekommt was er einbezahlt hat.
Wie funktioniert der Verkauf?
Die Lebensversicherung verkaufen ist eigentlich ganz einfach, denn ein Angebot für den Verkauf einholen ist immer kostenlos und unverbindlich. Wer ein Angebot möchte, der kann unten das Formular ausfüllen und wenn der Aufkäufer alles geprüft hat, kann der Versicherungsnehmer ein Angebot bekommen. Um einen Vergleich zu haben, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach dem Rückkaufswert und vergleichen Sie diesen mit dem Angebot des Aufkäufers. Selbst wenn dieses unter dem Rückkaufswert liegt, kann es sich lohnen durch den Steuervorteil.
Steuervorteil Kündigung oder Verkauf?
Das niedersächsische Finanzgericht hat in einem Urteil AZ.: 12 K 10521/05 entschieden das wer eine Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung vor Ablauf kündigt, muss dann auch die Zinsen versteuern, die auf den Sparanteil angefallen sind und das selbst dann wenn die Versicherung weniger auszahlt als man einbezahlt hat und auch die Gründe für die Kündigung sind unwesentlich. Davon sind alle Lebensversicherungen betroffen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und noch keine 12 Jahre Laufzeit hinter sich haben. Bei der steuerlichen Geschichte sollte man sich aber auf alle Fälle einen fachlichen Rat holen und man kann sich auch bei den Aufkäufern der Policen ein kostenloses Angebot holen und nach dem Steuervorteil fragen.